Erwägungsgrund 2 32020D1015
Am 13. Dezember 2018 und 6. Februar 2020 erließ die Republik Bulgarien einschlägige nationale Rechtsvorschriften, die sowohl gewährleisten, dass die BNB verpflichtet ist, sämtliche Maßnahmen in Bezug auf beaufsichtigte Unternehmen zu ergreifen, zu denen die EZB auffordert, als auch, dass von der EZB gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erlassene Rechtsakte in der Republik Bulgarien verbindlich und durchsetzbar sind. Bei der Bewertung dieser Rechtsvorschriften hat die EZB auch deren praktische Anwendung berücksichtigt.