Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kommt die EZB nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses EZB/2014/5 zu dem Ergebnis, dass die in Artikel 7 Absatz 2 Buchstaben a bis c der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, so erlässt sie einen an den ersuchenden Mitgliedstaat gerichteten Beschluss, durch den eine enge Zusammenarbeit eingegangen wird.
Die Mitgliedstaaten unterrichten den Ausschuss so bald wie möglich über jedes Ersuchen auf Eingehen einer engen Zusammenarbeit mit der EZB gemäß Artikel 7 der…
Kommt die EZB nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses EZB/2014/5 zu dem Ergebnis, dass die in Artikel 7 Absatz 2 Buchstaben a bis c der Verordnung (EU) Nr.…
Auf der Grundlage der von der Republik Bulgarien übermittelten Informationen kommt die EZB zu dem Ergebnis, dass die in Artikel 7 Absatz 2 Buchstaben a bis c…
Die EZB beurteilt Ersuchen von nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten um Aufnahme einer engen Zusammenarbeit im Einklang mit den im…
Die EZB geht in der Form des Erlasses eines Beschlusses eine enge Zusammenarbeit mit der nationalen zuständigen Behörde eines teilnehmenden Mitgliedstaats ein,…
Entsprechend Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wird mit diesem Beschluss eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der HNB zum Zwecke der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.