Beschluss (EU) 2020/1101 der Kommission vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4936)
Am 11. Juni 2020 hörte die Kommission die Mitgliedstaaten im Einklang mit Erwägungsgrund 5 des Beschlusses (EU) 2020/491 dazu an, ob eine Verlängerung erforderlich sei; daraufhin beantragten die Mitgliedstaaten die Verlängerung der Befreiung.
Erwägungsgrund 2 32020D1101
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