Erwägungsgrund 1 32020D1109
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates wurde durch die Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 des Rates geändert, um den rechtlichen Rahmen der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) zu modernisieren. Die meisten dieser neuen Bestimmungen sollen ab dem 1. Januar 2021 gelten.