Beschluss (EU) 2020/1109 des Rates vom 20. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Die Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32020D1109
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