Erwägungsgrund 5 32020D1109
Angesichts der erheblichen Auswirkungen der wirtschaftlichen Störungen und der möglichen zusätzlichen Schwierigkeiten infolge der COVID-19-Pandemie und zur Unterstützung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Anwendung der neuen Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr könnte die Kommission eng mit den betroffenen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Anpassung der nationalen IT-Systeme zu überwachen und erforderlichenfalls technische Hilfe zu leisten.