Erwägungsgrund 2 32020D1115
Gemäß Artikel 34 des Abkommens kann der nach Artikel 31 des Abkommens eingerichtete Gemischte Ausschuss (im Folgenden „Gemischter Ausschuss“) die Bestimmungen der Protokolle zu diesem Abkommen ändern.
Gemäß Artikel 34 des Abkommens kann der nach Artikel 31 des Abkommens eingerichtete Gemischte Ausschuss (im Folgenden „Gemischter Ausschuss“) die Bestimmungen der Protokolle zu diesem Abkommen ändern.