Erwägungsgrund 3 32020D1115
Im Anschluss an Verhandlungen haben die Union und die Landesregierung der Färöer vereinbart, gewisse Bestimmungen der Protokolle des Abkommens, und zwar Protokoll Nr. 1 mit der Zollregelung und den Vereinbarungen für bestimmte in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte oder nach den Färöern eingeführte Fische und Fischereierzeugnisse und Protokoll Nr. 4 mit besonderen Bestimmungen für die Einfuhr bestimmter nicht in Protokoll Nr. 1 aufgeführter landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu ändern. Zweck dieser Änderungen ist es, den Umfang des Marktzugangs für beide Parteien in Bezug auf ausgewählte Erzeugnisse zu erweitern.