Beschluss (EU) 2020/1115 des Rates vom 24. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss betreffend die Annahme von Änderungen der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 zu dem Abkommen zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt betreffend die Annahme der Änderungen der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 festzulegen, da der Beschluss zur Änderung dieser Protokolle für die Union bindend sein wird —
Erwägungsgrund 5 32020D1115
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