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Bulgarien sollte daher ermächtigt werden, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698 genannten Zeitraum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 zu verlängern.
Bulgarien wird ermächtigt, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698 genannten Zeitraum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 um…
Mit Schreiben vom 14. Juli 2020 stellte Bulgarien unter Bezugnahme auf Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698 einen begründeten Antrag auf Ermächtigung…
Griechenland sollte daher ermächtigt werden, den in Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/698 genannten Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem…
Unter Bezugnahme auf Artikel 2 Absätze 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/698 sollte Italien daher ermächtigt werden, die entsprechenden in Artikel 2 Absätze 1…
Griechenland wird ermächtigt, den in Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/698 genannten Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. August 2020…
Die Niederlande sollten daher ermächtigt werden, den Zeitraum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 sowie die in Artikel 2 Absatz 1 und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.