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Diese Situation und der Rückstand bei den Überprüfungen, der infolge der Ausgangsbeschränkungen in Frankreich zwischen dem 17. März 2020 und dem 11. Mai 2020 aufgelaufen sei, machten zusammengenommen den fristgerechten Abschluss aller erforderlichen Überprüfungen, ohne dass eine Verlängerung gewährt wird, undurchführbar. Nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen seien die Überprüfungen immer noch schwierig gewesen und seien auch nach Beendigung des Gesundheitsnotstands in Frankreich am 10. Juli 2020 schwierig geblieben.
Angesichts der oben beschriebenen Komplexität dürfte der Abschluss der Risikobewertungen für Häfen und Hafenanlagen in Frankreich weiterhin schwierig bleiben.…
Nach den von Frankreich vorgelegten Informationen dürfte der Abschluss aller in Artikel 16 Absatz 1 bzw. Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698…
Durch die Krise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gerieten die französischen Behörden bei der Einholung der für diese Überprüfung erforderlichen…
Nach jedem dieser Artikel kann ein Mitgliedstaat eine weitere Verlängerung der darin vorgesehenen Fristverlängerung beantragen, wenn er der Auffassung ist, dass…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Durchführung der Überprüfung von Risikobewertungen für Häfen oder von Plänen zur Gefahrenabwehr in Häfen oder die…
Frankreich sollte also ermächtigt werden, den in Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/698 genannten Zeitraum zu verlängern. Außerdem sollte Frankreich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.