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Angesichts der oben beschriebenen Komplexität dürfte der Abschluss der Risikobewertungen für Häfen und Hafenanlagen in Frankreich weiterhin schwierig bleiben. Unter diesen Umständen geht Frankreich davon aus, dass es ohne eine Verlängerung des Bezugszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 und eine Verlängerung der Frist bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich sein dürfte, die verbleibenden Überprüfungen aus dem Jahr 2020 abzuschließen und den während der Ausgangsbeschränkungen aufgelaufenen Rückstand abzubauen.
Nach den von Frankreich vorgelegten Informationen dürfte der Abschluss aller in Artikel 16 Absatz 1 bzw. Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698…
So gibt es eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Risikobewertungen für Häfen und Hafenanlagen in Frankreich, deren Überprüfung für 2020 eingeplant war: 7…
Diese Situation und der Rückstand bei den Überprüfungen, der infolge der Ausgangsbeschränkungen in Frankreich zwischen dem 17. März 2020 und dem 11. Mai 2020…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Durchführung der Überprüfung von Risikobewertungen für Häfen oder von Plänen zur Gefahrenabwehr in Häfen oder die…
Nach Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698 werden die Fristen für die Durchführung der regelmäßigen Überprüfung von Risikobewertungen für…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Durchführung der Überprüfung von Risikobewertungen für Häfen oder von Plänen zur Gefahrenabwehr in Häfen oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.