Beschluss (EU) 2020/1490 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Streitbeilegungsverfahren und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt
Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde kraft des Beschlusses 2009/156/EG des Rates im Namen der Union unterzeichnet. Es wird seit dem 3. September 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 1 32020D1490
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