Beschluss (EU) 2020/1490 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Streitbeilegungsverfahren und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im WPA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme des vorgesehenen Beschlusses über die Festlegung der Streitbeilegungsverfahren und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter festzulegen, da dieser für die Union verbindlich sein wird.
Erwägungsgrund 4 32020D1490
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