Erwägungsgrund 3 32020D1490
Der WPA-Ausschuss sollte in seiner nächsten jährlichen Sitzung den im Anhang beigefügten Beschluss über die Festlegung der Streitbeilegungsverfahren und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter annehmen.
Der WPA-Ausschuss sollte in seiner nächsten jährlichen Sitzung den im Anhang beigefügten Beschluss über die Festlegung der Streitbeilegungsverfahren und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter annehmen.