Erwägungsgrund 1 32020D1491
Das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde im Namen der Union durch gemäß Beschluss 2009/156/EG des Rates unterzeichnet und wird seit dem 3. September 2016 vorläufig angewandt.