Erwägungsgrund 4 32020D1491
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im WPA-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss zur Festlegung der Liste der Schiedsrichter für die Union verbindlich sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im WPA-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss zur Festlegung der Liste der Schiedsrichter für die Union verbindlich sein wird.