Erwägungsgrund 3 32020D1491
Der WPA-Ausschuss sollte auf seiner nächsten Jahrestagung gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Abkommens einen Beschluss zur Aufstellung der Liste der Schiedsrichter annehmen.
Der WPA-Ausschuss sollte auf seiner nächsten Jahrestagung gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Abkommens einen Beschluss zur Aufstellung der Liste der Schiedsrichter annehmen.