Beschluss (EU) 2020/1492 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme gemeinsamer Verfahrensvorschriften zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Annahme der gemeinsamen Verfahrensvorschriften ist ein wichtiges Element für die Umsetzung des Abkommens, da sie die betrieblichen Verfahren für das Funktionieren der Verknüpfung festlegen, die die beiden Seiten beachten müssen.
Erwägungsgrund 5 32020D1492
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