Erwägungsgrund 6 32020D1492
Es ist angezeigt, dass der Gemeinsame Ausschuss eine Arbeitsgruppe gemäß dem Abkommen einsetzt, die den Gemeinsamen Ausschuss bei seinen Aufgaben gemäß dem Abkommen unterstützt, und zwar im Hinblick auf die Erarbeitung von technischen Leitlinien zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Abkommens, die auch technische oder andere Fragen, die für das Funktionieren der Verknüpfung erforderlich sind, betreffen, und dabei den Prioritäten der innerstaatlichen Rechtsvorschriften Rechnung trägt. Der Arbeitsgruppe sollten mindestens der Schweizer Registerverwalter und der Zentralverwalter des Unionsregisters angehören.