Erwägungsgrund 1 32020D1494
Das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR vom 14. November 1975 (im Folgenden „TIR-Übereinkommen“) wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2112/78 des Rates im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt und trat am 20. Juni 1983 in der Gemeinschaft in Kraft.