Erwägungsgrund 6 32020D1494
Um die Modernisierung des TIR-Systems zu beschleunigen, ist es notwendig, die verbindliche elektronische Übermittlung von Daten durch die zuständigen Behörden an die durch den Verwaltungsausschuss eingerichtete TIR-Kontrollkommission über Zulassungen der Inhaber von Carnets TIR und den Widerruf solcher Zulassungen einzuführen und eine zuverlässige internationale Online-Datenbank der Zollstellen, die TIR-Beförderungen annehmen, durch Änderung des Artikels 38 des TIR-Übereinkommens und der Anlage 9 des TIR-Übereinkommens sowie durch eine neue Erläuterung zu Artikel 45 des TIR-Übereinkommens einzurichten.