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Zur Vereinfachung des Beschlussverfahrens der EZB in Bezug auf Beschlüsse zur Übermittlung vertraulicher wirtschaftlicher und finanzieller statistischer Daten an Eurostat für die Zwecke des MoU über Wirtschafts- und Finanzstatistiken und in Bezug auf für die zur Übermittlung der vertraulichen statistischen Daten an Eurostat möglicherweise nötigen Beschlüsse zur Änderung des SLA über den Datenaustausch, ist es, wie im vorliegenden Ermächtigungsbeschluss festgelegt, erforderlich, die Übertragung von bestimmten Entscheidungsbefugnissen zu gestatten. Der delegierte Beschluss zur Übermittlung vertraulicher wirtschaftlicher und finanzieller statistischer Daten an Eurostat bezieht sich auf Daten auf der Ebene der EU, des Euro-Währungsgebiets und auf nationaler Ebene sowie auf Beiträge der einzelnen Staaten gemäß den Rechtsakten der EZB.
Ein Beschluss zur Übermittlung vertraulicher statistischer Daten im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 an Eurostat oder zur Änderung des SLA über den Datenaustausch…
Gemäß den vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten und bestätigten allgemeinen Grundsätzen über die Übertragung von Befugnissen sollte die…
Ein Beschluss zur Übermittlung vertraulicher statistischer Daten durch die EZB an Eurostat im Sinne des Absatzes 1 wird nur im Wege eines delegierten…
Der EZB-Rat überträgt hiermit dem Direktorium die Befugnis, über Änderungen des SLA über den Datenaustausch im für die Übermittlung vertraulicher statistischer…
Um den Entscheidungsfindungsprozess in Bezug auf die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss zu erleichtern,…
Im März 2003 schlossen die EZB und Eurostat ein Memorandum of Understanding über Wirtschafts- und Finanzstatistiken (nachfolgend das „MoU über Wirtschafts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.