Erwägungsgrund 4 32020D1631
Im März 2003 schlossen die EZB und Eurostat ein Memorandum of Understanding über Wirtschafts- und Finanzstatistiken (nachfolgend das „MoU über Wirtschafts- und Finanzstatistiken“) mit dem Ziel ab, unter anderem einen Rahmen für den Austausch und die Wiedergabe von Daten zur Verfügung zu stellen. Abschnitt G dieses MoU sieht vor, dass die vereinbarten Modalitäten für den zeitnahen Austausch von Daten neben solcher zum Austausch vertraulicher statistischer Daten in einer Dienstgütevereinbarung (Service Level Agreement — SLA) festgelegt werden. Dementsprechend beschreibt die Dienstgütevereinbarung über den Datenaustausch im Anhang 2 des MoU über Wirtschafts- und Finanzstatistiken, abgeschlossen im Februar 2008, die jeweiligen Zuständigkeiten, Modalitäten und Lösungen in Bezug auf den Datenaustausch zwischen der Generaldirektion Statistik der EZB und Eurostat. Anlage 1 dieses SLA legt im Einzelnen fest, welche statistischen Daten zwischen Eurostat und der EZB ausgetauscht werden. Zu diesen statistischen Daten gehören unter anderen: Statistiken zu vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen, Statistiken zu Bilanzpositionen der monetären Finanzinstitute (MFIs), Statistiken zur Zinssätzen der MFIs, und außenwirtschaftliche Statistiken, die auf Grundlage der Leitlinie EZB/2013/24, der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/33), der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/34) bzw. der Leitlinie EZB/2011/23 erhoben werden.