Erwägungsgrund 6 32020D1638
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICC zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse des ICC zur Verlängerung des ICA für die Union bindend sind.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICC zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse des ICC zur Verlängerung des ICA für die Union bindend sind.