Erwägungsgrund 5 32020D1698
Beide Technische Organe im Sinne des Artikels 1 Absatz F des Abkommens, d. h. für die Europäische Union (EU) die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) und für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die Federal Aviation Administration (FAA), haben dem Bilateralen Aufsichtsgremium vorgeschlagen, einen Beschluss zur Erstellung eines neuen Anhangs 4 des Abkommens anzunehmen, in dem die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsfeststellungen und Unterlagen für Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices — im Folgenden „FSTD“) geregelt wird.