Beschluss (EU) 2020/1698 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bilateralen Aufsichtsgremium zu im Namen der Europäischen Union vertretenden Standpunkt zu dem Beschluss Nr. 0011 zur Annahme des Anhangs 4 zum Abkommen
Die Erstellung des neuen Anhangs bringt Einsparungen für beide Technische Organe mit sich und senkt gleichzeitig die Kosten für die Branche (Betreiber von FSTD), und in der Folge werden auch die Luftfahrtunternehmen von einem verbesserten Zugang zu den FSTD für ihre Piloten profitieren.
Erwägungsgrund 6 32020D1698
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