Erwägungsgrund 9 32020D1698
Daher sollte der von der Union im Bilateralen Aufsichtsgremium zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf des Beschlusses Nr. 0011 des Bilateralen Aufsichtsgremiums und der Gemeinsamen Erklärung beruhen —
Daher sollte der von der Union im Bilateralen Aufsichtsgremium zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf des Beschlusses Nr. 0011 des Bilateralen Aufsichtsgremiums und der Gemeinsamen Erklärung beruhen —