Erwägungsgrund 3 32020D1782
Das ÖAV-Netzwerk hat bei der Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Zuständigkeitsbereichen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sowie bei der Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen eine wichtige Rolle gespielt. Eine Evaluierung der Umsetzung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU zeigt, dass sich das ÖAV-Netzwerk positiv ausgewirkt und aus den verschiedenen Aktivitäten und Erfahrungen Lehren gezogen hat. Außerdem hat das ÖAV-Netzwerk seine Kapazität vergrößert und innovative, evidenzbasierte Instrumente zur Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen entwickelt.