Erwägungsgrund 8 32020D1782
Die Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei der Bereitstellung wirksamerer Dienstleistungen für Arbeitsuchende und Unternehmen sollte auf nationaler und gegebenenfalls regionaler Ebene angemessen unterstützt werden, und zwar mit ausreichenden personellen Ressourcen und finanzieller Unterstützung für die Ausbildung und Ausstattung der Mitarbeiter. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden, damit die öffentlichen Arbeitsverwaltungen die Digitalisierung der Wirtschaft, die sich ändernden Arbeitsmodelle, darunter auch die aufstrebende Plattformwirtschaft, sowie gesellschaftliche und demografische Entwicklungen erfolgreich bewältigen können.