Erwägungsgrund 7 32020D1790
Der Beschluss Nr. 376/2014/EU gilt bis zum 31. Dezember 2020. Aus Gründen der Klarheit bedarf es eines neuen Beschlusses zur Ermächtigung Portugals, in den autonomen Regionen Madeira und Azoren einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden.