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Bis zum 1. Januar 2021 übermitteln die spanischen Behörden der Kommission die erste Liste von Erzeugnissen, auf die Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen angewendet werden. Diese Erzeugnisse fallen in die in Anhang I festgelegten Kategorien. Die spanischen Behörden können unter der Voraussetzung, dass der Kommission alle einschlägigen Informationen bekannt gegeben werden, Änderungen an dieser Liste von Erzeugnissen vornehmen.
Mit dem Beschluss Nr. 377/2014/EU des Rates wurde Spanien ermächtigt, für bestimmte Erzeugnisse, die lokal auf den Kanarischen Inseln hergestellt werden, bis…
Die Anwendung der in Absatz 1 genannten Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen insgesamt darf bei den Erzeugnissen, die unter die in Anhang I aufgeführten…
Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 2021 ermäßigte Steuersätze oder Steuerbefreiungen mit Recht auf Vorsteuerabzug auf der Grundlage von Ausnahmen angewandt…
Folgende Artikel werden eingefügt: (1) Mitgliedstaaten, die im Einklang mit dem Unionsrecht am 1. Januar 2021 ermäßigte Steuersätze, die unter dem in Artikel 98…
Spätestens bis zum 30. September 2025 übermitteln die spanischen Behörden der Kommission einen Überwachungsbericht, damit diese beurteilen kann, ob die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission monatlich am 15. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats Informationen über die Art und die Menge der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.