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Abweichend von den Artikeln 28, 30 und 110 AEUV werden die spanischen Behörden ermächtigt, für Erzeugnisse, die unter die im Anhang aufgeführten Kategorien fallen und die lokal auf den Kanarischen Inseln hergestellt werden, bis zum 31. Dezember 2027 Befreiungen oder Ermäßigungen in Bezug auf die Steuer mit der Bezeichnung „Arbitrio sobre las Importaciones y Entregas de Mercancias en las Islas Canarias“ (im Folgenden „AIEM-Steuer“) zu gewähren. Diese Befreiungen oder Ermäßigungen müssen sich in die Strategie zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Kanarischen Inseln einfügen und zur Förderung der lokalen Wirtschaftstätigkeit beitragen.
Die Anwendung der in Absatz 1 genannten Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen insgesamt darf bei den Erzeugnissen, die unter die in Anhang I aufgeführten Kategorien fallen, nicht zu Unterschieden von mehr als 15 % führen. Die spanischen Behörden stellen sicher, dass die für die Erzeugnisse geltenden Befreiungen oder Ermäßigungen nicht den Prozentsatz überschreiten, der für die Aufrechterhaltung, Förderung und Entwicklung der lokalen Wirtschaftstätigkeit unbedingt erforderlich ist. Der zulässige Besteuerungsunterschied darf die nachgewiesenen Mehrkosten nicht überschreiten.
Für den Steuervorteil gilt, außer in hinreichend begründeten Fällen, eine Obergrenze von 150 Mio. EUR pro Jahr.
Mitgliedstaaten, die von der Möglichkeit nach Artikel 14 der Richtlinie 67/228/EWG keinen Gebrauch gemacht haben, können Steuerpflichtigen mit einem…
Der höchstzulässige Besteuerungsunterschied, der auf die betreffenden industriellen Erzeugnisse angewendet werden darf, sollte 15 % nicht überschreiten. Dem…
Im Verhältnis zur Besteuerung ähnlicher Erzeugnisse, die nicht in den betroffenen Gebieten in äußerster Randlage hergestellt wurden, darf die sich aus der…
Mit dem Beschluss Nr. 377/2014/EU des Rates wurde Spanien ermächtigt, für bestimmte Erzeugnisse, die lokal auf den Kanarischen Inseln hergestellt werden, bis…
Mit der Entscheidung 2002/546/EG des Rates , die gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags erging, wurde Spanien ursprünglich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2011…
Die sich aus der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß Absatz 1 ergebende Steuerbefreiung oder -ermäßigung darf nicht höher liegen als der Steuerbetrag,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.