Erwägungsgrund 6 32020D1793
Eine zusätzliche Frist von sechs Monaten ist daher erforderlich, um zu gewährleisten, dass die laufenden Überprüfungsarbeiten zum Abschluss gebracht werden können, und um der Kommission die Zeit zu geben, einen ausgewogenen Vorschlag zu unterbreiten, in dem die verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen berücksichtigt werden.