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Anschließend von anderen Vertragsparteien des Übereinkommens vorgeschlagene Änderungen in Bezug auf die Liste der Entsorgungsverfahren in Anlage IV des Übereinkommens, die Einträge zu Abfällen von elektrischen und elektronischen Geräten, die derzeit in den Anlagen VIII und IX des Übereinkommens aufgeführt sind, und neue vorgeschlagene Einträge zu solchen Abfällen in Anlage II (Gruppen von Abfällen, die besonderer Prüfung bedürfen) des Übereinkommens sollte die Union grundsätzlich unterstützen, sofern damit dieselben Ziele erreicht werden können wie mit dem Vorschlag der Union zu Anlage IV des Übereinkommens.
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderung der Anlage IV des Übereinkommens sollten im Namen der Union Vorschläge zur Änderung der Einträge zu Kunststoffabfällen in…
neue vorgeschlagene Einträge zu Abfällen von elektrischen und elektronischen Geräten in Anlage II (Gruppen von Abfällen, die besonderer Prüfung bedürfen) des…
Die in Anlage IV des Übereinkommens enthaltenen Beschreibungen der „Entsorgungsverfahren“ sind allgemein gehalten und eine weitere Präzisierung könnte…
In Bezug auf die Vorschläge zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge der Anlagen II und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der…
Es sollte im Namen der Union ein Vorschlag zur Änderung von Anlage IV des Übereinkommens vorlegt werden, um eine allgemeine Einleitung aufzunehmen, in der klar…
Die Ziele der Vorschläge zu Anlage IV des Übereinkommens sind: sicherzustellen, dass die einschlägigen Kontrollmechanismen des Übereinkommens uneingeschränkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.