Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss (EU) 2017/2199 der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/37) hat die Regeln für die im Rahmen des CBPP3 zum Ankauf zugelassenen gedeckten Schuldverschreibungen, die im Allgemeinen als bedingte und gedeckte Pass-Through-Schuldverschreibungen (conditional pass-through covered bonds) bezeichnet werden, präzisiert. Ab dem 1. Januar 2019 sollen bedingte und gedeckte Pass-Through-Schuldverschreibungen aufgrund ihrer komplexeren Struktur, bei der vordefinierte Ereignisse zu einer Verlängerung der Laufzeit der Schuldverschreibung und einem Wechsel in der Zahlungsstruktur führen, nicht mehr zum Ankauf im Rahmen des CPP3 zugelassen werden.
Gedeckte Schuldverschreibungen sind von Ankäufen im Rahmen des CBPP3 ausgeschlossen, wenn sie über eine bedingte Pass-Through-Struktur verfügen, derzufolge…
Der Beschluss (EU) 2020/187 (EZB/2020/8) wird wie folgt geändert: Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) Schuldverschreibungen, die von…
Das Eurosystem führt hiermit das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (covered bond purchase programme — CBPP3) ein, in dessen Rahmen die…
Am 5. März 2020 hat der EZB-Rat grundsätzlich beschlossen, unter bestimmten vorher festgelegten Umständen eine automatische Zugangsbeschränkung zu…
Durch den Beschluss EZB/2014/40 der Europäischen Zentralbank wurde das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (third covered bond purchase…
Durch den Beschluss EZB/2014/40 wurde das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (third covered bond purchase programme — CBPP3) eingeführt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.