Erwägungsgrund 1 32020D0187
Der Beschluss EZB/2014/40 wurde mehrmals wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte dieser Beschluss im Interesse der Rechtsklarheit neu gefasst werden.
Der Beschluss EZB/2014/40 wurde mehrmals wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte dieser Beschluss im Interesse der Rechtsklarheit neu gefasst werden.