32020D1999 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 6 32020D1999Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße Erwägungsgrund 5Artikel 1 Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich — Erwägungsgrund 5Artikel 1