Art. 2 32022D1448BESCHLUSS (EU) 2022/1448 DES RATES vom 18. Juli 2022 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien und des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 18 des partnerschaftlichen Abkommens und in Artikel 22 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union…
Art. 2 32020D2000BESCHLUSS (EU) 2020/2000 DES RATES vom 27. November 2020 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2020-2026) im Namen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt — im Namen der Union — die Notifizierung nach Artikel 19 des partnerschaftlichen Abkommens und nach Artikel 17 des Protokolls vor.
Art. 2 32024D0198BESCHLUSS (EU) 2024/198 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Der Präsident des Rates nimmt die Notifikation gemäß Artikel 17 des Abkommens und die Notifikation gemäß Artikel 18 des Protokolls im Namen der Union vor.
Art. 2 32021D2043BESCHLUSS (EU) 2021/2043 DES RATES vom 18. November 2021 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die in Artikel 20 des partnerschaftlichen Abkommens und in Artikel 14 des Protokolls vorgesehene Notifizierung…
Art. 2 32015D0384BESCHLUSS (EU) 2015/384 DES RATES vom 2. März 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die in Artikel 16 des Abkommens und Artikel 13 des Protokolls vorgesehenen Notifizierungen vor.