Art. 2 32020D2000BESCHLUSS (EU) 2020/2000 DES RATES vom 27. November 2020 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2020-2026) im Namen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt — im Namen der Union — die Notifizierung nach Artikel 19 des partnerschaftlichen Abkommens und nach Artikel 17 des Protokolls vor.
Art. 2 32022D1448BESCHLUSS (EU) 2022/1448 DES RATES vom 18. Juli 2022 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien und des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 18 des partnerschaftlichen Abkommens und in Artikel 22 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union…
Art. 3 32020D0392BESCHLUSS (EU) 2020/392 DES RATES vom 5. März 2020 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Durchführung dieses partnerschaftlichen Abkommens
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 18 des partnerschaftlichen Abkommens und Artikel 16 des Protokolls im Namen der Union vor.
Art. 2 32024D1012BESCHLUSS (EU) 2024/1012 DES RATES vom 25. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang seychellischer Fischereifahrzeuge zu den Gewässern von Mayotte
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 20 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 2 32024D0198BESCHLUSS (EU) 2024/198 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Der Präsident des Rates nimmt die Notifikation gemäß Artikel 17 des Abkommens und die Notifikation gemäß Artikel 18 des Protokolls im Namen der Union vor.