Erwägungsgrund 2 32020D2061Mit Artikel 68 des Abkommens wird ein Handelsausschuss (im Folgenden Handelsausschuss „EU-Pazifik“) eingerichtet, der sich mit allen Angelegenheiten im…
Erwägungsgrund 4 32020D2061Der Handelsausschuss „EU-Pazifik“ nimmt auf seiner achten Sitzung seine Geschäftsordnung sowie die Geschäftsordnung der Sonderausschüsse an.
Erwägungsgrund 5 32019D1707BESCHLUSS (EU) 2019/1707 DES RATES vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Nach Artikel 68 des Abkommens muss sich der Handelsausschuss mit allen Fragen befassen‚ die für die Durchführung des Abkommens erforderlich sind. Es ist…
Erwägungsgrund 2 32021D1181BESCHLUSS (EU) 2021/1181 DES RATES vom 13. Juli 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Nach Artikel 17.1 Absatz 4 Buchstabe f des Abkommens kann sich der mit dem Abkommen eingerichtete Handelsausschuss (im Folgenden „Handelsausschuss“) eine…
Erwägungsgrund 5 32020D0790BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
In Artikel 28 Absatz 3 des Abkommens ist festgelegt, dass sich der Unterausschuss für Handel und Investitionen eine Geschäftsordnung gibt.
Erwägungsgrund 3 32020D0790BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
Nach Artikel 56 Absatz 6 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung, und nach Artikel 56 Absatz 4 des Abkommens kann er…