Erwägungsgrund 2 32020D2134
Gemäß Artikel 18 des Abkommens kann der Gemischte Ausschuss eine Änderung des Anhangs II des Abkommens beschließen.
Gemäß Artikel 18 des Abkommens kann der Gemischte Ausschuss eine Änderung des Anhangs II des Abkommens beschließen.