Erwägungsgrund 3 32020D2134
Das Abkommen gilt infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht mehr für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“).
Das Abkommen gilt infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht mehr für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“).