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In der gemeinsamen Mitteilung betonten die Kommission und der Hohe Vertreter, dass Finanzierungsinstrumente dazu dienen, Investitionen mit hoher entwicklungsbezogener Wirkung zu fördern, vor allem zur Unterstützung des Privatsektors, und zwar nach den Kriterien, die in der Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2014 mit dem Titel „Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum“ festgelegt wurden‚ nämlich messbare entwicklungsbezogene Wirkung, Zusätzlichkeit, Neutralität, gemeinsames Interesse und Kofinanzierung, Demonstrationseffekt und Einhaltung sozialer, ökologischer und fiskalischer Standards.
Mindestens 93 % der Ausgaben im Rahmen des Instruments müssen die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen, die vom Entwicklungshilfeausschuss der…
Damit Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor hinreichend attraktiv sind, ist es von grundlegender Bedeutung, dass sie flexibel und transparent gestaltet…
Der Schwerpunkt der Unterstützung im Rahmen des durch diese Verordnung geschaffenen Instruments (im Folgenden „Instrument“) sollte insbesondere auf Maßnahmen…
Finanzinstrumente sollten so konzipiert und eingesetzt werden, dass Investoren aus dem Privatsektor und Finanzinstitutionen nach dem Prinzip des geteilten…
Die positiven Ergebnisse der 2017 im Rahmen des laufenden Programms eingeleiteten ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für…
In ihrer Mitteilung vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ betonte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.