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Es ist notwendig zu gestatten, dass die Rückflüsse, auf die in diesem Beschluss Bezug genommen wird, als Beiträge zum externen Finanzierungsinstrument („externe zweckgebundene Einnahmen“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates ) betrachtet werden, um die Unterstützung der AKP-Staaten nach der Einzelpaket-Lösung und im Einklang mit den Zielen, Grundsätzen und der Governance-Struktur des externen Finanzierungsinstruments durch Finanzierungsinstrumente, Mischfinanzierungen, Haushaltsgarantien oder jede andere Art von nicht rückzahlbarer Unterstützung im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 zu finanzieren. Dies wird einen nahtlosen Übergang von der AKP-Investitionsfazilität und Kontinuität beim Produktsortiment ermöglichen.
Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, zusätzliche Mittel als externe zweckgebundene Einnahmen zur Verfügung zu stellen, die nach…
Angesichts der Art der zu finanzierenden Maßnahmen sollte ein Teil der im Rahmen des Instruments verfügbaren Beträge für Darlehen für Mitgliedstaaten verwendet…
Mittel, die aus Rückflüssen im Rahmen der AKP-Investitionsfazilität aus Finanzierungen im Rahmen des 9., 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds nach dem 30.…
Um zusätzlichen Bedarf im Rahmen des Instruments zu decken, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, zusätzliche technische Unterstützung anzufordern…
Die Rückflüsse aus der AKP-Investitionsfazilität sollten mit Blick auf den geschätzten Gesamtbetrag für den Zeitraum 2021-2027 jährlich als Ergänzung zu den…
Die sich aus dem Abruf von den in Absatz 2 genannten Garantien ergebenden Beträge stellen externe zweckgebundene Einnahmen für das Instrument gemäß Artikel 21…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.