Art. 38 32017R2107
Alle Schiffe, die zwischen 20° und 25° Süd Fischfang betreiben, führen Vogelscheuchleinen (Tori-Leinen) und Tori-Stangen mit, die den Anforderungen und den ergänzenden Leitlinien gemäß Anhang V entsprechen, und setzen diese ein.
Die Tori-Leinen werden immer bereits eingesetzt, bevor die Langleinen zu Wasser gelassen werden.
Bei hohem Aufkommen oder großer Aktivität von Seevögeln wird, soweit dies praktisch durchführbar ist, eine zweite Tori-Stange mit Tori-Leine eingesetzt.
Ersatz-Tori-Leinen werden von allen Schiffen mitgeführt und sind jederzeit einsatzbereit.
Langleinenfänger, die gezielt Schwertfisch befischen und Langleinen aus Monofilgarn verwenden, sind von den Anforderungen gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 ausgenommen, sofern sie alle nachstehenden Bedingungen erfüllen: Die Flaggenmitgliedstaaten der Schiffe, für die die Ausnahme gemäß Unterabsatz 1 gilt, übermitteln der Kommission ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Beobachterprogramm für diese Schiffe.
Langleinen werden nachts ausgesetzt, wobei Nacht definiert ist als der Zeitraum zwischen nautischer Abend- und Morgendämmerung, wie er in dem nautischen Almanach für die befischte geografische Position festgelegt ist, und
es wird ein Wirbelschäkel mit einem Mindestgewicht von 60 g benutzt und dieser in einem Abstand von höchstens 3 m vom Haken platziert, um eine optimale Sinkgeschwindigkeit zu erzielen.