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Die Kosten des EDV-gestützten Systems sollten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Die Kosten für die Änderung und Erweiterung des EDV-gestützten Systems werden gemäß den Absätzen 2 und 3 zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aufgeteilt.
Es ist notwendig, die Unions- und die Nicht-Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems zu definieren und die Aufgaben festzulegen, die jeweils der Kommission…
Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des EDV-gestützten Systems ist es erforderlich, dass finanzielle und personelle Mittel sowohl seitens der Union als…
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bei den Arbeiten, die die Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems betreffen, so weit wie möglich auf bestehende…
Um die Kontrollen zu verbessern und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der Union zu vereinfachen, wurde mit der Entscheidung Nr.…
Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sowie die damit einhergehenden administrativen und finanziellen Belastungen sollten grundsätzlich im Hinblick auf das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.