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Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des EDV-gestützten Systems ist es erforderlich, dass finanzielle und personelle Mittel sowohl seitens der Union als auch seitens der Mitgliedstaaten für die Entwicklung und Einführung des Systems zur Verfügung gestellt werden. Bei der Entwicklung der nationalen Komponenten sollten die Mitgliedstaaten die bestehenden Grundsätze für elektronische Behördendienste anwenden und die Wirtschaftsbeteiligten so behandeln wie in anderen Bereichen, in denen EDV-Systeme eingerichtet werden. Insbesondere sollten sie den Wirtschaftsbeteiligten, vor allem den in diesem Sektor tätigen kleinen und mittleren Unternehmen, ermöglichen, die nationalen Komponenten zu möglichst niedrigen Kosten zu nutzen, und sie sollten alle Maßnahmen fördern, die auf die Wahrung von deren Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sind.
Die Kosten des EDV-gestützten Systems sollten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Es ist notwendig, die Unions- und die Nicht-Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems zu definieren und die Aufgaben festzulegen, die jeweils der Kommission…
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bei den Arbeiten, die die Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems betreffen, so weit wie möglich auf bestehende…
Die Mitgliedstaaten veranschlagen die finanziellen und personellen Mittel, die für die Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 5 erforderlich sind, und stellen…
Die Mitgliedstaaten übernehmen die Kosten für die Änderung, die Erweiterung und den Betrieb der Nicht-Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems sowie für den…
Um sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die zu gewerblichen Zwecken geliefert werden sollen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.