Erwägungsgrund 2 32020D0266
Die Einzelheiten des Austritts sind im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) festgelegt, das im Einklang mit Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ausgehandelt und geschlossen wurde.