Erwägungsgrund 7 32020D0266
In seinen Schlussfolgerungen vom 13. Dezember 2019 bekräftigte der Europäische Rat, dass er den Wunsch hat, möglichst enge künftige Beziehungen zum Vereinigten Königreich im Einklang mit der Politischen Erklärung und unter Achtung der früher vereinbarten Leitlinien des Europäischen Rates und der Aussagen und Erklärungen, insbesondere jener vom 25. November 2018, zu begründen. Der Europäische Rat bekräftigte insbesondere, dass die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich auf einem ausgewogenen Verhältnis von Rechten und Pflichten beruhen müssen, wobei faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen sind. Der Europäische Rat begrüßte den Beschluss der Kommission über die Wiederernennung Herrn Michel BARNIERS für die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen und ersuchte die Kommission, dem Rat unmittelbar nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs den Entwurf eines umfassenden Mandats hinsichtlich der künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich vorzulegen. Der Europäische Rat erklärte, dass er die Verhandlungen aufmerksam beobachten und nach Bedarf weitere allgemeine politische Orientierungen geben werde.